Veranstaltungen

Gruppenhelfer-Ausbildung I + II

Gruppenhelfer Teil I / Sporthelfer + Gruppenhelfer II

Fit als Interessenvertreter/in von Kindern und Jugendlichen

An der Seite von ÜL gestalten Gruppenhelfer/innen die Sportangebote für Kinder und Gleichaltrige mit. Sie nehmen Einfluss auf die Auswahl von Bewegungsangeboten, bringen Trends ein und berücksichtigen so die Bedürfnisse von Jüngeren. Bei der Planung und Durchführung von Spiel- und Übungsstunden wirken sie mit, wobei sie Stundenteile oder Teilgruppen unter Aufsicht selbstständig leiten. Zudem tragen sie dazu bei, dass im Verein auch außerhalb des Sportbetriebs für junge Menschen eine Menge los ist. Bei der Auswahl, Planung und Durchführung solcher Aktivitäten (z.B. Fahrten, Feste) unterstützen sie den JL.

Weitere Hinweise
GH I und GH II – Lehrgänge können nur in dieser Reihenfolge besucht werden, da sie inhaltlich aufeinander aufbauen.
Nach erfolgreichem Absolvieren der GH I und GH II – Lehrgänge erhalten die Teilnehmenden den Gruppenhelfer/innen – Ausweis. Dieser wird als Basismodul für die Übungs- und Jugendleiterausbildung anerkannt, vorausgesetzt, er ist nicht älter als zwei Jahre. Ansonsten muss eine Gruppenhelfer/innen-Fortbildung (8-15 LE) zur Auffrischung besucht werden.
Besuchen Jugendliche zusätzlich einen Erste-Hilfe-Lehrgang (16 LE), können sie die bundeseinheitliche Jugendleiter – Card (JuLeiCa) in ihrer Stadt bzw. ihrer Kommune beantragen.

Diese Maßnahme wird aus Kinder- und Jugendförderplanmitteln (KJFP – Mittel) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Vielfältige Erlebnisse von Angeboten einer zeitgemäßen Kinder- und Jugendarbeit im Sport:

  • Traditionelle Sportarten, gesundheitsorientierte Angebote, außersportliche Aktivitäten
  • Auseinandersetzung mit der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, ihren Bedürfnissen und Interessen
  • Wesentliche Kompetenzen beim Leiten von Kindergruppen
  • Eigenständige Planung, Durchführung und Reflexion von sportlichen und außersportlichen Aktivitäten
  • Struktur des organisierten Sports, Eigenständigkeit der Jugend, Aufgaben von Jugendsprecherinnen und Jugendsprechern

Dieser Nachweis wird von dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und den Mitgliedseinrichtungen der anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen für das Modul E1 anerkannt.

Die Jugendlichen

  • verfügen über ein breites Repertoire an Spiel- und Übungsformen im Sport und setzen es in der Übungsarbeit ein.
  • kennen vielfältige attraktive außersportlichen Aktivitäten.
  • können Kinder / Jugendliche motivieren.
  • kennen einfache Planungstechniken und sind in der Lage, diese anzuwenden.
  • können einfache Bewegungseinheiten oder Vereinsaktivitäten systematisch planen, anleiten und auswerten.
  • kennen die Grundregeln der Sicherheit beim Sporttreiben und bei anderen Aktivitäten.
  • sind in der Lage, die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen
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